Konzept zur Betreibung des Freibades in der Saison 2021
( Corona- Zeit)
>>> Zunächst bleiben alle bisherigen Regeln des Freibadbesuches bestehen, wenn sie nicht durch Sonderregelungen ersetzt werden / bzw. ersetzt werden müssen. Dazu gelten auch die Verordnungen der Landesregierung.
Im Moment: AHA-Regeln und GGG-Nachweise(geimpft,genesen,getestet)
ab Donnerstag, 10.06.2021: kein GGG-Nachweis mehr nötig (5-Tages-Inzidenz unter 35)
§ 1: Bad- Eintritt / Verlassen des Bades
ebenso Handdesinfektionsmittel nach dem Schreiben.
ebenso besteht eine Abstandskennzeichnung. Eine Maske muss bis zum Erreichen des Sitz-/ Liegeplatzes getragen werden. Die Abstandsregeln von 1,50 m sind einzuhalten
Die Registrierung ist dabei abzugeben.
Jeder Badegast erhält bei seinem Eintritt vom Kassenpersonal einen Chip, den er beim Verlassen des Bades wieder in eine bereitgestellte Box einwirft.
Mit Hilfe der Chips wird die ausgewiesene Besucherzahl kontrolliert.
Wenn diese erreicht ist, wird das Tor geschlossen und erst wieder geöffnet, wenn Chips im Ausgangsbereich vorhanden sind.
Desinfektionsmittel, Mundschutz und Handschuhe stehen bereit.
Über die anfallenden Tätigkeiten werden die Helfer/innen informiert.
Sie bestätigen die Unterweisung mit Unterschrift.
>>> Ansprechpartner der Kasse sind A. Wagenblast und A. Brechter.
§ 2: Personenzahlen und Verhalten auf den Liegewiesen und im Beckenbereich
Eine Gesamtbelegung von 590 Personen wurde errechnet. Sie wird aber nicht ausgeschöpft, um aufsichtsmäßig den Überblick zu behalten.
400 gelten nur beim Erreichen der Insidenz unter 50.
Ansonsten (Insidenz 50-100) gilt die halbe Belegung.
Auf den ausgewiesenen Liegeflächen haben 474 Personen (s.o.) Platz.
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Es gilt die vorgeschriebene Abstandshaltung von 1,5 m .
Familien oder Personen aus 1 Haushalt dürfen zusammenliegen.
60 Personen im Nichtschwimmerbereich
80 Personen im Schwimmbereich mit Sprungbereich
10 Kinder im Plantschbecken mit Wasserpilz , 3 Kinder im Kleinkinderbecken.
Der Ein- und Ausgang im Becken ist über Hinweisschilder geregelt:
Eingang ins Becken über Treppe rechts, ebenso Ausgang links.
Die Ein- und Ausstiegsleitern dürfen nur einzeln benutzt werden.
„ Schwimmbänder“ sollen in der errechneten Anzahl am Beckenrand zurKontrolle vorhanden sein. Jeder Schwimmer nimmt sich ein Band und wirft es beim Verlassen des Beckens wieder in die vorhandenen Behältnisse.
>>>Bademeister, DLRG -Aufsicht am Wochenende
Zeitschriften oder Bücher werden auch nicht bereitgelegt.
>> Das vorhandene Volleyball-Feld darf unter Einhaltung der vorgeschriebenen Corona-Regeln benutzt werden.
§ 3: Toiletten - Umkleiden – Duschen
Der Gebrauch eines Föns ist untersagt.
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Die Schränke mit Code zum Verstauen persönlicher Sachen sind normal zugänglich. Die Haupteingangstür und Fenster bleiben geöffnet.
Die Haupteingangstüren und Fenster bleiben ständig geöffnet.
Hinweisschilder in Bild und Wort regeln auch hier das entsprechende Verhalten laut Verordnung.
Genügend Hygienematerial ist stets vorhanden.
§ 4: Sonstige Hygiene- Maßnahmen
§ 5: Betretungsverbote
Personen, die eine Registrierung , Maske oder die geforderten GGG- Nachweise verweigern, bleibt der Eintritt verwehrt.
§6: Verweise
Jederzeit können Verweise ausgesprochen werden, wenn Personen sich nicht an die Verordnungen und Regeln halten.
Im schlimmsten Fall muss das Bad wieder geschlossen werden.
§ 7: Kiosk
Das Verhalten im Kioskbereich wird ausschließlich
vom Kioskbetreiber (Nikos Vassiliadis und Team) bestimmt.
Der Kioskbesuch ist für Gäste über den Eingangsbereich des Bades möglich.
Die Gäste werden bereits am Freibadeingang registriert(Vermerk: Kioskbesuch), da kein gesondertes Betreten des Kiosks möglich ist.
Auch hier gelten die GGG – Regelungen bzw. aktuelle Vorschriften laut Gesundheitsamt Heilbronn >>> §1
§ 8: Dokumentationen
Alle Registrierungen und Nachweise werden verwahrt und können
nach Rücksprache mit dem Vorstand durch Verantwortliche eingesehen werden.
Neudenau, den 20.Mai 2021
Die Vorstandschaft / B. Oßner, 1. Vorsitzender
Deitingen 8
74861 Neudenau
Im Mai täglich von 10:00 bis 19:00 Uhr
Ab Juni täglich von 9:00 bis 20:00 Uhr
Schlechtwetterregelung:
Von 15.00 bis 19.00 geöffnet
bei Dauerregen geschlossen